Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Betreuungs- oder Entlastungsleistungen finanziert werden können.

 

  • Für Menschen mit vorhandenem Pflegegrad über die Pflegekassen
  • Für Menschen, die Unterstützung „einkaufen“ möchten, als Privatzahler
  • Für Familien, in denen Unterstützung seitens des Arztes verordnet werden kann, über die Unfallversicherung oder Krankenkasse
  • Für Menschen, die ihren Angehörigen Hilfestellung, Unterstützung oder Gesellschaft schenken möchten, gibt es die Möglichkeit, Gutscheine zu erwerben

In dem heutigen Pflegedschungel ist es schwer geworden, den Überblick zu behalten. Daher haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Sie bei der Organisation bestmöglich zu unterstützen. Unser Pflegegeldberater gibt Ihnen und Ihren Angehörigen dabei einen umfassenden Überblick, welche Gelder aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. 

 

Aus Erfahrung wissen wir, dass hohe Beträge, die Ihnen für die Unterstützung im Alltag zustehen, häufig aus Unwissenheit nicht abgerufen werden und schlussendlich verfallen. Diese können wir gemeinsam mit Ihnen nutzen, um Ihnen den Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten. Denn es ist so, dass bestimmte Gelder nur zweckgebunden von der Pflegekasse abgerufen werden können. Sie bekommen dieses Geld nicht ausbezahlt, sondern es kann ausschließlich nur über Pflege- und Betreuungdienste abgerechnet und die Leistungen von qualifizierten Betreuungskräften erbracht werden.



Leistungen der Pflegeversicherung

  • Entlastungsbetrag
  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege

Die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung in einem Überblick:

Farblich hinterlegt sind Leistungen, die Sie für Betreuung, Unterstützung und Entlastung nutzen können.

  Pflegegeld

Pflegesach-

leistungen

Entlastungs-

betrag

Verhinderungs-

pflege

Kurzzeit-

pflege

Pflegegrad 1 0 € 0 € 125 € 0 € 0 €
Pflegegrad 2 332 € 761 € 125 € 1.612 € 1.744 €
Pflegegrad 3 573 € 1.432 € 125 € 1.612 € 1.744 €
Pflegegrad 4 765 € 1.778 € 125 € 1.612 € 1.744 €
Pflegegrad 5 947 € 2.200 € 125 € 1.612 € 1.744 €

Weitere Ihnen zustehende Leistungen können sein:

 

Verhinderungspflege stundenweise als Entlastungsleistung - im Jahr

1.612 €

Kurzzeitpflege (nicht abgegolten) als Entlastungsleistung - im Jahr

bis zu 806 €
Umwandlung der Sachleistungen je Pflegegrad, Budget - im Jahr  bis zu 40%

Unser Betreuungsdienst hat die Anerkennung nach § 45 a SGB XI der Alltagsförderungsverordnung (AföVo) des Landes Schleswig - Holstein und ist zur Abrechnung mit den Pflegekassen zugelassen.  


 

 

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Möglichkeiten für die Betreuung auszuschöpfen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!